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Statistik nach Themen - Eingliederungsbilanzen
Jede Agentur für Arbeit erstellt über ihre Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung und Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach Abschluss eines Haushaltsjahres eine Eingliederungsbilanz.
Die Eingliederungsbilanzen müssen vergleichbar sein und sollen Aufschluss über den Mitteleinsatz, die geförderten Personengruppen und die Wirksamkeit der Förderung geben.
Die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt den Agenturen für Arbeit zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Eingliederungsbilanzen einheitliche Berechnungsmaßstäbe zu den einzelnen Angaben zur Verfügung (§ 11 SGB III). Die Eingliederungsbilanzen finden Sie auf den Webseiten der einzelnen Arbeitsagenturen bzw. bei den Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II-Träger).
Mit den Daten für Eingliederungsbilanzen veranschaulicht die BA, wie die Mittel der aktiven Arbeitsförderung eingesetzt wurden und welche Ergebnisse - auch im Vergleich zu anderen Agenturen für Arbeit bzw. SGB II-Trägern - dabei erzielt wurden.
Bundesergebnisse
Bundesergebnisse und ausgewählte Kennzahlen nach Regionen
| Rechtskreis SGB II | Rechtskreis SGB III |
|---|---|


Archiv, 1 MB)
Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Veröffentlichungen - Termine zur Eingliederungsbilanz 