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Datengrundlagen

Die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit basieren überwiegend auf Auswertungen aus Geschäftsdaten, die bei der Durchführung der Aufgaben nach dem SGB II und SGB III anfallen.

Ergänzt werden sie durch die Daten aus den Arbeitgebermeldungen zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und geringfügig entlohnt Beschäftigten (DEÜV-Meldungen) sowie den Meldungen der Verleihbetriebe nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Grundlage der Statistiken sind stets Vollerhebungen, so dass die Daten auch in tiefer regionaler Gliederung fachlich tief differenziert dargestellt werden können. Die Geschäftsdaten werden in der Regel als Prozessdaten aus den IT-Verfahren der BA entnommen, die in den Agenturen für Arbeit und den Arbeitsgemeinschaften nach dem SGB II (ARGE) als Arbeitsmittel eingesetzt werden. Die zugelassenen kommunalen Träger nach dem SGB II und die Kommunen, die ihre Aufgaben nach dem SGB II getrennt wahrnehmen, übermitteln die erforderlichen Einzeldaten nach § 51b SGB II monatlich über eine XML-Schnittstelle an die Statistik der BA (Datenstandard XSozial-BA-SGB II).

Die monatlichen Einzelinformationen werden in statistische Konten eingepflegt, aus denen Bestände, Zu- und Abgänge, Dauern, Leistungshöhen und viele andere statistische Messungen mehr ermittelt werden. Dabei sind alle Daten tief gegliedert nach regionalen Einheiten und vielfältigen sozio-demografischen und erwerbsbiografischen Merkmalen.