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Gebietsstruktur der Träger der Grundsicherung

Die SGB II-Gebietsstruktur wird nach Trägern der Grundsicherung ausgewiesen.

Nach § 6 SGB II gelten als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger (kreisfreie Städte und Kreise). Das Verhältnis dieser beiden Träger kann jedoch unterschiedlich ausgestaltet sein, wodurch sich drei unterschiedliche Trägerkonstellationen unterscheiden lassen:

  • Gemeinsame Einrichtungen (gE): Kommunen und Agentur für Arbeit übernehmen Vermittlung in Arbeit und Berechnung der SGB II-Leistungen in gemeinsamer Organisation.
  • Agentur für Arbeit/kommunaler Träger in getrennter Aufgabenwahrnehmung (AAgAw/kTgAw): Kommunen und Agentur für Arbeit bearbeiten Ihren jeweiligen Aufgabenbereich organisatorisch getrennt voneinander.
  • zugelassene kommunale Träger (zkT): Kommunen nehmen sämtliche Aufgaben in alleiniger Verantwortung wahr.

Die folgende Übersicht weist den derzeitigen Stand der SGB II-Gebietsstrukturen auf Trägerebene aus.

Diese regionale Darstellung verwenden Sie, wenn Sie sich beispielsweise über Bedarfsgemeinschaften im Bezirk der gE Nürnberg informieren wollen.

Übersicht der Gebietsstruktur der Träger der Grundsicherung (xls Excel, 171 KB)

Statistik nach Regionen auch interaktiv:

Statistik nach Regionen
Alternativ können Sie sich auch die regionale Darstellung der Träger der Grundsicherung mit einem breiten Angebot an Produkten und Daten interaktiv unter Statistik nach Regionen ansehen