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Fragen und Antworten zur Regionalisierung

Es ist wichtig zu wissen, mit welcher Gebietsstruktur gerade gearbeitet wird, weil die Gebietsstrukturen in den Rechtskreisen SGB II (Grundsicherung) und SGB III (Arbeitsförderung) nicht deckungsgleich sind.

  • Spielt die Trennung nach Rechtskreisen für die Darstellung der Gebietsstrukturen eine Rolle?

    Es ist wichtig zu wissen, mit welcher Gebietsstruktur gerade gearbeitet wird, weil die Gebietsstrukturen in den Rechtskreisen SGB II (Grundsicherung) und SGB III (Arbeitsförderung) nicht deckungsgleich sind. Der Grund dafür liegt in unterschiedlichen regionalen Einzugsbereichen der Agenturen für Arbeit (AA) und der Träger der Grundsicherung, also einer gemeinsamen Einrichtung (gE), eines zugelassenen kommunalen Trägers (zkT) oder eines Trägers mit getrennter Aufgabenwahrnehmung (AAgAw/kTgAw).

    Die Statistiken der BA werden deshalb für beide Rechtskreise bereitgestellt.

    Durch die Kombination von Informationen aus den Rechtskreisen SGB II und SGB III über Arbeitslose, erwerbsfähige Hilfebedürftige, Bedarfsgemeinschaften, Leistungsbezug und Förderung wird eine integrierte Statistik geschaffen, die für die einzelnen Regionen ein Gesamtbild von Arbeitslosigkeit und sozialer Sicherung aufzeigt.

     
  • Welchen Nutzen bietet die Abbildung von mehreren Gebietsstrukturen?

    Es kann nach allen Gliederungssystematiken parallel ausgewertet werden, so dass auch Schnittmengen zwischen den unterschiedlichen Gliederungen darstellbar sind. Beispielsweise können die Bedarfsgemeinschaften ausgezählt werden, die nach einer Gebietsreform in einem bestimmten Landkreis der politischen Gliederung leben und zugleich zum Zuständigkeitsbereich eines bestimmten Trägers der Grundsicherung gehören (siehe auch nachfolgende Frage).

     
  • Wie verhalten sich die einzelnen Gliederungen zueinander?

    Diese Frage lässt sich am Besten anhand von konkreten Beispielen beantworten.

    Die nachfolgenden Links führen Sie zu Excel-Tabellen, welche die Verflechtungen der einzelnen Gebietsgliederungen anhand von ausgewählten Beispielen veranschaulichen:

     
  • Was verbirgt sich hinter den Begriffen "Wohnort" und "Arbeitsort"?

    Im Rahmen des Service-Center-Betriebs müssen die Kunden einer Agentur für Arbeit (Rechtskreis SGB III) oder einem Träger der Grundsicherung (Rechtskreis SGB II) eindeutig zugeordnet werden. Dies erfolgt in der Regel nach dem Wohnortprinzip, d.h. der Kunde wird gefragt, wo er wohnt und mit dieser Angabe erfasst.

    Dagegen kommt in der Beschäftigungsstatistik das Arbeitsortprinzip zum Tragen, da die Beschäftigten von den Arbeitgebern im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung mit ihrem Arbeitsort gemeldet werden müssen.

    Wohn- und Arbeitsort können übereinstimmen, müssen es aber nicht (Pendler).

     

Weitere Fragen

Sofern Sie weiteren Informationsbedarf haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wenn Sie weitere Fragen zum Angebot der Statistik der Bundesagentur für Arbeit haben oder auf Ihre Fragestellung zugeschnittene Sonderauswertungen benötigen, dann wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Statistik-Service!