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Klassifikation der Berufe

Um die Vielfalt der Berufe in Deutschland abbilden zu können, muss eine systematische Gruppierung von Berufen vorgenommen werden.

Auf nationaler Ebene geschah dies bisher in der Bundesagentur für Arbeit anhand der Klassifizierung der Berufe 1988 (KldB 1988) und im Statistischen Bundesamt anhand der Klassifizierung der Berufe 1992 (KldB 1992). Beide nationalen Berufsklassifikationen werden ab dem Jahr 2011 durch die neu entwickelte Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) abgelöst. Auf internationaler Ebene wird die International Standard Classification of Occupations (ISCO) verwendet. Ab dem Jahr 2011 soll entsprechend der Empfehlung der Kommission der europäischen Gemeinschaften die aktualisierte Fassung von 2008 (ISCO-08) genutzt werden.

Die Angabe des Berufs oder der beruflichen Tätigkeit ist in allen Statistiken und Erhebungen zum Arbeitsmarkt oder zur sozioökonomischen Lage in Deutschland unverzichtbar. Der Beruf ist weiterhin ein dominierender Aspekt in der Beschreibung von Ausgleichprozessen am Arbeitsmarkt. Auch in der Vermittlungsarbeit der Arbeitsverwaltung hat die Angabe des Berufs eine zentrale Bedeutung. Eine Berufsklassifikation schafft für die Vermittlung die Möglichkeit, über sinnvolle und praxisgerechte Zusammenfassungen von ähnlichen beruflichen Tätigkeiten zu verfügen.